Öffnungszeiten und Terminvereinbarung

Wir sind für Sie da und behandeln Sie nach der Vereinbarung eines Termins. Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Sie können uns stets eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder über das Kontaktformular hinterlassen.

Falls Sie einen Termin vereinbaren oder absagen möchten, können Sie dieses Formular nutzen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Ärztliche Verordnung und Selbstzahlerleistung

Alle Kassen und Privat

Ergotherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Heilmittel anerkannt. Eine Übernahme der Behandlungskosten durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen setzt eine ärztliche Verordnung voraus.

Selbstverständlich steht Ihnen unser Therapieangebot jederzeit auch gerne als Selbstzahlerleistung zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Rezeption.

Behandlung in unseren Praxen und bei Ihnen

Hausbesuche

Ist es einem Patienten nicht möglich, für die Behandlung in die Praxis zu kommen – z.B. nach einer Operation – bieten wir Hausbesuche im Stadtgebiet Dresden und Pirna an. Wir sind bereits in vielen Altenheimen, Sondereinrichtungen, Arbeits- und Tagesstätten und Kindergärten tätig.

Damit die Leistung „Hausbesuch“ vom Patienten in Anspruch genommen werden kann, muss sie vom behandelnden Arzt explizit auf dem Rezept angekreuzt werden.

Auch auf Rollen immer zugänglich

Verkehrsanbindung und Barrierefreiheit

Durch die gute Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und der Möglichkeit der Fahrstuhlnutzung sind die Therapieräume bequem – auch für Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen – erreichbar.

Deutscher Verband der Ergotherapeuten

Weitere Informationen

Auf der Internet-Seite des Deutschen Verbands der Ergotherapeuten erhalten Sie weitere wertvolle Informationen zu

  • Behandlungsablauf
  • Krankheitsbilder
  • und vielen weiteren Themenbereichen (z.B. Leben nach dem Schlaganfall, Kinder mit motorischer Entwicklungsstörung).

Der Weg zur Ergotherapie

Eine ergotherapeutische Behandlung kann z. B. während eines Klinikaufenthalts, einer Rehabilitationsmaßnahme, in einem Altenheim oder in Einrichtungen der Frühförderung erfolgen. Zunehmend wird Ergotherapie auch am Arbeitsplatz eingesetzt, etwa im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch ambulant, also in unseren barrierefreien Praxen, unsere gesundheitlichen Dienste an.

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der/die behandelnde Ärzt/in aus. Pro Verordnung (Rezept) müssen Patienten in der Regel eine Zuzahlung in Höhe von 10€ zzgl. 10 % der Behandlungskosten selbst tragen.

Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten.

Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn ein/e Patient/in also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.

(Quelle Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V.)